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Angebot Hansa

Unser Angebot am Hansa-Gymnasium

Hausaufgabenbetreuung
In der Hausaufgabenbetreuung werden die Schüler:innen betreut und gefördert. In einer ruhigen Lernatmosphäre wird individuell auf die Fragen der Kinder eingegangen. Die Hausaufgaben werden durch Koordinator:innen sowie Student:innen begleitet.

AG-Angebote
„Lachen und lernen bilden ein Traumpaar.“ Darum decken unsere AG-Angebote die Bereiche Bewegung, Musik und Kreativität ab. Dabei haben die Kinder die Möglichkeit frei zu wählen und ihren Interessen nachzugehen. Die Freude an dem jeweiligen Angebot steht dabei im Fokus und wird von dem dazugehörigen Mitarbeiter:innen motiviert.

Unser AG-Portfolio umfasst u.a. je eine Fußball-AG für Jungen und Mädchen, eine Basketball- und Ball-AG, die Kreativwerkstatt, einen Graffiti-Workshop, eine „Zuhör-AG“ und weitere kreative und lernfördernde Aktionen je nach Jahreszeit.

Informationen zur Betreuung
Schuljahr 23/24


Die wichtigsten Informationen im Überblick
• tageweise buchbar – die Tage sind dabei festzulegen.
• montags – freitags (NEU – jetzt auch Betreuung am Freitag!)
• Beginn im Anschluss an den Unterricht bis 16:30 Uhr
• inklusiver verbindlicher Hausaufgabenbetreuung / Lernzeit

Monatliche Kosten für die Betreuung bei Buchung wie folgt:
• 1 fester Tag pro Woche                                      28,00 €
• 2 feste Tage pro Woche                                     43,00 €
• 3 feste Tage pro Woche                                     58,00 €
• 4 feste Tage pro Woche                                     73,00 €
• 5 feste Tage pro Woche                                     88,00 €    (NEU – jetzt auch Betreuung am Freitag!)

Ein neu abgeschlossener Vertrag gilt ab dem 01.08.2023, ist fortlaufend über das Schuljahr hinaus gültig und kann quartalsweise gekündigt werden (31.10./31.01./30.04./31.07)
. Die Gesamtkosten sind auf 12 Monate verteilt – Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichtsfreien Tage wurden rausgerechnet – um damit den monatlichen Beitrag möglichst gering zu halten. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.

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