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Rhein-Gymnasium Angebot

Rhein-Gymnasium
Angebot

Freiwilliges Betreuungsangebot in Ergänzung zum gebundenen Ganztag der Schule
Ergänzend zu den am Rhein-Gymnasium vorgesehenen Pflichtnachmittagen (Mo/Mi/Do/Fr) bieten wir hier für diese 4 Tage eine freiwillige Spätbetreuung von 15:05 Uhr bis 16:00 Uhr sowie eine Nachmittagsbetreuung dienstags von 13:25 Uhr bis 16:00 Uhr an.

Sie umfasst die pädagogische Mittagspause (dienstags), diverse Sportaktionen sowie freizeitpädagogische Angebote. Wir garantieren so eine verlässliche Betreuung der Schüler:innen bis 16:00 Uhr und möchten Sicherheit und Kontinuität sowohl für Schüler:innen als auch deren Eltern schaffen.

Die Auswahl der Freizeitaktivitäten – aus den Bereichen Sport, Kreativität, Spiel und Sprache – wird mit Blick auf die Interessen und Bedürfnisse der Schüler:innen gestaltet. Die Kinder haben dabei die Möglichkeit, frei zu wählen und ihren Interessen nachzugehen. Die Freude am jeweiligen Angebot steht dabei immer im Fokus.

Dieses ergänzende Betreuungsangebot ist kostenpflichtig und kann zusätzlich zum gebundenen Ganztagsangebot der Schule für das komplette Schuljahr über unser Onlineportal gebucht werden.

Die wichtigsten Informationen im Überblick
• dienstags im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr
• an den übrigen Tagen der Woche im Anschluss an den Ganztag bis 16:00 Uhr
• eine Teilnahme innerhalb dieser Betreuungszeit ist verbindlich
Beitrag = 200,00 € pauschal pro Schuljahr

Der Vertrag gilt ab dem 01.08.26 und ist über das Schuljahr hinaus fortlaufend gültig bis zur Kündigung eines Vertragspartners. Durch die Eltern kann der Vertrag jeweils zum Schuljahresende (31.7.) mit einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Die Kosten sind auf das Jahr gerechnet und berücksichtigen alle Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichtsfreien Tage. Diese wurden bereits rausgerechnet. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.

Mit Abschluss eines Vertrages für die freiwillige Nachmittagsbetreuung verpflichtet sich der/die Personensorgeberechtigte, den Kostenbeitrag von 200,00 € pro Schuljahr jährlich zum 10.10. von der Finanzbuchhaltung der ev-angel-isch gGmbH einziehen zu lassen.