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Gutenmensa

GutenMensa

Mittagessen in der Mensa – lecker, gesund und ausgewogen! Wir, die ev-angel-isch gGmbH, organisieren als freie Trägerin die Mittagsverpflegung in der Mensa des Gutenberg-Gymnasiums. Seit einigen Jahren arbeiten wir hier und auch an den verschiedenen anderen Schulstandorten mit der Kinder-Cater GmbH aus Bergheim zusammen, weil wir von der Qualität des Menüangebots so überzeugt sind. Die Mahlzeiten werden täglich frisch im Cook+Chill-Verfahren zubereitet, wodurch frische und vitaminreiche Speisen garantiert sind.

Das Angebot kann individuell angepasst werden! Dabei sind die Tage einzeln – montags bis freitags – buchbar, müssen aber vorher festgelegt werden. Auch Unverträglichkeiten wie Zöliakie oder eine Lactoseintoleranz, eine ausschließlich vegetarische Variante oder religiös bedingte Speisevorschriften können bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Für das Mittagessen werden Abo-Verträge im Lastschriftverfahren geschlossen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann quartalsweise gekündigt werden. Es werden monatliche Beträge abgebucht, die sich nach den Essenstagen im Schuljahr richten. Klassenfahrten, Ferien und Feiertage wurden herausgerechnet und sind somit im Abo-Preis berücksichtigt. Mahlzeiten, die nicht wahrgenommen werden, können nicht rückerstattet werden. Somit können wir Kontinuität, Zuverlässigkeit und gutes Personal sichern.

Schüler:innen, die keinen Vertrag abgeschlossen haben, bieten wir die Möglichkeit mittags – solange der Vorrat reicht – einen „Schnellen Teller“ zu erwerben.

Bistro
Zudem bieten wir ab der 1. großen Pause in der Zeit von 9:20 -14:00 Uhr im GutenMensa-Bistro u.a. belegte Brötchen, Snacks, Tagesangebote und Getränke für alle Schüler:innen und das Lehrerkollegium an. Für die Schüler:innen der Oberstufe und die Lehrer:innen gibt es für die wohlverdiente Pause zwischendurch auch Kaffee, Latte Macchiato, Cappuccino sowie Tee und Kakao im Bistroangebot.

Bei der Auswahl im Kiosk setzen wir auf ein gesundes Sortiment, deshalb verwenden wir vorrangig Vollkorn-produkte, fettarme Milchprodukte – auch lactosefrei – und stellen sicher, dass sich in der Angebotspalette keine Geschmacksverstärker und Lebensmittelzusätze befinden. Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit. Deshalb verändern wir saisonal das Angebot und kaufen bei regionalen Anbietern ein.

Kinder–Cater GmbH
„Wir kochen für Kinder und Jugendliche und das auch richtig gut!
Daher haben wir beschlossen, uns ausschließlich mit der Kinder- und Schulverpflegung zu befassen, um unseren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.“ Der Speiseplan der Kinder-Cater orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Dabei produzieren wir nach dem aktuellen Stand der Technik bevorzugt im Cook+Chill-Verfahren. Das Essen wird vorgekocht und mit speziellen Schnellkühlern (Chiller) herunter gekühlt. Am nächsten Vormittag wird das vorbereitete und gekühlte Essen zusammen mit den frischen Komponenten, wie z.B. Joghurt und Salat angeliefert und anschließend in Kombidämpfern kurz vor der Menüausgabe regeneriert. Insbesondere wenn in mehreren Schichten gegessen wird, ist somit ein langes Warmhalten der Speisen überflüssig. Dieses Verfahren ist aktueller Stand der Technik und bietet die größtmögliche Qualität bei ausgelieferten Essen.

Informationen zur Mittagsverpflegung

Wichtigste Informationen im Überblick • tageweise buchbar (Tage sind festzulegen)
• montags bis freitags
• im Anschluss an den Unterricht bis 14:00 Uhr
• umfasst Hauptgang, Nachtisch und Wasser

Monatliche Kosten der Mittagsverpflegung – Schuljahr 2024/2025
• 1 fester Tag der Verpflegung:      18,00 €
• 2 feste Tage der Verpflegung:      32,00 €
• 3 feste Tage der Verpflegung:      46,00 €
• 4 feste Tage der Verpflegung:      60,00 €
• 5 feste Tage der Verpflegung:      74,00 €

Ein neu abgeschlossener Vertrag gilt ab dem 01.08., ist fortlaufend über das Schuljahr hinaus gültig und kann quartalsweise gekündigt werden (31.10./31.01./30.04./31.07). Die Gesamtkosten sind auf 12 Monate verteilt – Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichtsfreien Tage wurden rausgerechnet – um damit den monatlichen Beitrag möglichst gering zu halten. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.

Wichtige Information für Familien mit Berechtigung für den Erhalt von BUT-Leistungen
Erhält eine Familie Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe oder Wohngeld, so ist eine Berechtigung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz, kurz BUT, möglich. Damit kann die Mittagsversorgung für das angemeldete Kind kostenfrei sein. Welche Unterlagen notwendig sind, wird bei der Online-Anmeldung mitgeteilt.

Diese Woche in der GutenMensa

Speiseplan – KW40

Speiseplan – KW41

Speisen- und Getränkeangebot im Kioskverkauf

Stand: 15.08.2023

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