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Schaurte Mensa

Schaurte Mensa

Information zur Mittagsverpflegung

Wir, die ev-angel-isch gGmbh organisieren seit dem Schuljahr 2024/2025 als freie Trägerin die Betreuung und Mittagsversorgung am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße. Unser Angebot findet montags bis freitags im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr statt und umfasst sowohl das Mittagessen als auch die Begleitung der Hausaufgaben sowie verschiedene pädagogische Angebote am Nachmittag. Es kann jeweils separat – auch tageweise – gebucht werden. 

Mittagessen in der Mensa – lecker, gesund und ausgewogen!
Wir, die ev-angel-isch gGmbH, übernehmen seit dem Schuljahr 2024/2025 als freie Trägerin die Organisation der Mittagsversorgung in der Schulmensa des Gymnasiums Schaurtestraße. Zum Start ins neue Schuljahr freuen wir uns über einen neuen Kooperationspartner in der Mensa: die Kinder-Cater GmbH aus Bergheim.
Mit diesem Unternehmen arbeiten wir bereits seit einigen Jahren an verschiedenen Schulstandorten erfolgreich zusammen – und weil uns die Qualität des Menüangebots überzeugt, setzen wir die Zusammenarbeit nun auch hier fort. Die Mahlzeiten werden täglich frisch im Cook+Chill-Verfahren zubereitet. So können wir eine abwechslungsreiche, vitaminreiche und ausgewogene Ernährung garantieren.

Das Angebot kann individuell angepasst werden! Dabei sind die Tage einzeln – montags bis freitags – buchbar, müssen aber vorher festgelegt werden. Auch Unverträglichkeiten wie Zöliakie oder eine Lactoseintoleranz, eine ausschließlich vegetarische Variante oder religiös bedingte Speisevorschriften können bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann das Menü mit den einzelnen angebotenen Komponenten über unseren Servicebereich mein.ev-angel-isch selbst im vorhinein zusammengestellt werden.

Für das Mittagessen werden Abo-Verträge im Lastschriftverfahren geschlossen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann quartalsweise gekündigt werden. Es werden monatliche Beträge abgebucht, die sich nach den Essenstagen im Schuljahr richten. Klassenfahrten, Ferien und Feiertage wurden herausgerechnet und sind somit im Abo-Preis berücksichtigt. Mahlzeiten, die nicht wahrgenommen werden, können nicht rückerstattet werden. Somit können wir Kontinuität, Zuverlässigkeit und gutes Personal sichern.

Kinder–Cater GmbH
„Wir kochen für Kinder und Jugendliche und das auch richtig gut!“ Daher haben wir beschlossen, uns ausschließlich mit der Kinder- und Schulverpflegung zu befassen, um unseren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.“ Der Speiseplan der Kinder-Cater orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Dabei produzieren wir nach dem aktuellen Stand der Technik bevorzugt im Cook+Chill-Verfahren. Das Essen wird vorgekocht und mit speziellen Schnellkühlern (Chiller) herunter gekühlt. Am nächsten Vormittag wird das vorbereitete und gekühlte Essen zusammen mit den frischen Komponenten, wie z.B. Joghurt und Salat angeliefert und anschließend in Kombidämpfern kurz vor der Menüausgabe regeneriert. Insbesondere wenn in mehreren Schichten gegessen wird, ist somit ein langes Warmhalten der Speisen überflüssig. Dieses Verfahren ist aktueller Stand der Technik und bietet die größtmögliche Qualität bei ausgelieferten Essen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick
• tageweise buchbar – die Tage sind dabei festzulegen
• montags bis freitags
• umfasst Hauptgang, Nachtisch und Wasser
• Wichtiger Hinweis für Empfänger von BUT-Leistungen – siehe unten

Monatliche Kosten der Mittagsverpflegung

Schuljahr 2025/26

-1 fester Tag pro Woche:     18,00€
-2 feste Tage pro Woche:     33,00€
-3 feste Tage pro Woche:     47,50€
-4 feste Tage pro Woche:     62,00€
-5 feste Tage pro Woche:     76,00€

Ein neu abgeschlossener Vertrag gilt ab dem 01.08., ist fortlaufend über das Schuljahr hinaus gültig und kann quartalsweise gekündigt werden (31.10./31.01./30.04./31.07). Die Gesamtkosten sind auf 12 Monate verteilt – Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichtsfreien Tage wurden rausgerechnet – um damit den monatlichen Beitrag möglichst gering zu halten. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.

Wichtige Information für Familien mit Berechtigung für den Erhalt von BUT-Leistungen
Erhält eine Familie Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe oder Wohngeld, so ist eine Berechtigung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz, kurz BUT, möglich. Damit kann die Mittagsversorgung für das angemeldete Kind kostenfrei sein. Welche Unterlagen notwendig sind, wird bei der Online-Anmeldung mitgeteilt.

Aktueller Speiseplan

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