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Angebote GuGy

Angebot

Für die Übermittagsbetreuung und weitere Ganztagsangebote haben wir am Gutenberg-Gymnasium, kurz „GuGy“, ein engagiertes Team eingesetzt.
Die einstündige pädagogische Mittagspause wird von uns freizeitpädagogisch und mit Blick auf die Interessen der Schüler:innen gestaltet und begleitet. Offene Angebote auf dem Schulhof, im Tischtennis-, Billard- oder Spielraum geben den Schüler:innen die Möglichkeit sich zu entspannen oder sich auszutoben. Auch der Austausch mit Freunden kommt nicht zu kurz!

In der Lernzeit werden die Schüler:innen in kleinen Gruppen (von etwa 8:1) bei der Erledigung ihrer schriftlichen Hausaufgaben unterstützt. Voraussetzung dabei bleibt das selbstständige Arbeiten der Kinder.
Die Lernzeit findet von Montag bis Freitag jeweils von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.

Betreuungsangebot
Im Rahmen der Betreuung wird eine kindgerechte Rhythmisierung des Tages bis 16:00 Uhr gewährleistet. Nach der Lernzeit haben die Schüler:innen die Möglichkeit, ihren Interessen nachzugehen.
In der Zeit bieten wir gezielte Angebote aus verschiedenen Bildungsbereichen wie z.B. Sport, Kreativität und Sprache an. Immer stehen dabei auch Spaß und Freude im Fokus!
Wir verfolgen einen respektvollen und sozialen Umgang zwischen den Schüler:innen und den Betreuungskräften, sowie natürlich auch der Kinder untereinander.
Durch unsere gemeinsame Aktionen und durch gegenseitige Unterstützung enststeht so ein echtes ”WIR“-Gefühl.

Kosten Betreuung


Kosten für die Betreuung für          Schuljahr 22/23
• 1 fester Tag der Betreuung:                          20,00 €
• 2 feste Tage der Betreuung:                          27,00 €
• 3 feste Tage der Betreuung:                          34,00 €
• 4 feste Tage der Betreuung:                          40,00 €
• 5 feste Tage der Betreuung:                          45,00 €

Der Vertrag gilt immer für ein komplettes Schuljahr, d.h. für 12 Monate (01.08.22 – 31.07.23). Die Kosten sind auf das Jahr gerechnet und berücksichtigen alle Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichtsfreien Tage. Diese wurden rausgerechnet. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.

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