Erich Kästner-Schule
Mensa
Mittagessen in der Mensa – lecker, gesund und ausgewogen! Wir, die ev-angel-isch gGmbH, organisieren als freie Trägerin ab dem neuen Schuljahr die Mittagsverpflegung in der Mensa der Erich Kästner-Schule.
Weil wir von der Qualität des Menüangebots überzeugt sind, arbeiten wir seit Jahren an verschiedenen Schulstandorten mit der Kinder-Cater GmbH aus Bergheim zusammen. Die Mahlzeiten werden täglich frisch im Cook&Chill-Verfahren zubereitet, wodurch frische und vitaminreiche Speisen garantiert sind. Das Angebot kann täglich von Montag bis Freitag gebucht werden und die Menüauswahl über unser digitales Bestellsystem an die individuellen Speisegewohnheiten angepasst werden. Zudem kann bei bestimmten Unverträglichkeiten, wie z.B. Zöliakie oder Lactoseintoleranz ein darauf abgestimmtes Spezialessen bestellt werden (durch entsprechende Angabe bei Vertragsabschluss).
Für die Mittagsversorgung wird ein Abo-Vertrag im Lastschriftverfahren geschlossen, bei dem die Anzahl der Wochentage für die Mittagsversorgung frei wählbar ist. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann quartalsweise gekündigt werden. Die Anpassung der Wochentage kann im gewissen Rahmen auch über den gebuchten Vertrag in unserem Servicebereich mein.ev-angel-isch.de selbst vorgenommen werden. Der monatliche Beitrag orientiert sich an den Mensaöffnungstagen pro Schuljahr – Klassenfahrten, Ferien und Feiertage wurden hier bereits herausgerechnet – und wird 12x im Jahr zu Beginn eines Monats abgebucht. Mahlzeiten, die nicht wahrgenommen werden, können nicht rückerstattet werden. Nur so können wir Kontinuität, Zuverlässigkeit und gutes Personal gewährleisten.
Bistro
Zudem bieten wir ab der 1. großen Pause in der Zeit von 9:20 -14:00 Uhr im Mensa-Bistro u.a. belegte Brötchen, Snacks, Tagesangebote und Getränke für alle Schüler:innen und das Lehrerkollegium an. Für das Lehrerkollegium gibt es für die wohlverdiente Pause zwischendurch auch Kaffee, Latte Macchiato, Cappuccino sowie Tee und Kakao im Bistroangebot.
Bei der Auswahl im Kiosk setzen wir auf ein gesundes Sortiment, deshalb verwenden wir vorrangig Vollkornprodukte, fettarme Milchprodukte – auch lactosefrei – und stellen sicher, dass sich in der Angebotspalette keine Geschmacksverstärker und Lebensmittelzusätze befinden. Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit. Deshalb verändern wir saisonal das Angebot und kaufen bei regionalen Anbietern ein.
Kinder-Cater GmbH
„Wir kochen für Kinder und Jugendliche und das auch richtig gut! Daher haben wir beschlossen, uns ausschließlich mit der Kinder- und Schulverpflegung zu befassen, um unseren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.“ Der Speiseplan der Kinder-Cater orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Dabei produzieren wir nach dem aktuellen Stand der Technik bevorzugt im Cook+Chill-Verfahren. Das Essen wird vorgekocht und mit speziellen Schnellkühlern (Chiller) herunter gekühlt. Am nächsten Vormittag wird das vorbereitete und gekühlte Essen zusammen mit den frischen Komponenten, wie z.B. Joghurt und Salat angeliefert und anschließend in Kombidämpfern kurz vor der Menüausgabe regeneriert. Insbesondere wenn in mehreren Schichten gegessen wird, ist somit ein langes Warmhalten der Speisen überflüssig. Dieses Verfahren ist aktueller Stand der Technik und bietet die größtmögliche Qualität bei ausgelieferten Essen.
Informationen zur Mittagsverpflegung
Wichtigste Informationen im Überblick
• tageweise buchbar (Tage sind festzulegen)
• montags bis freitags
• im Anschluss an den Unterricht bis 14:00 Uhr
• umfasst Hauptgang, Nachtisch und Wasser
Monatliche Kosten der Mittagsverpflegung
Schuljahr 2025/26
• 1 fester Tag der Verpflegung: 18,50€
• 2 feste Tage der Verpflegung: 33,00€
• 3 feste Tage der Verpflegung: 47,50€
• 4 feste Tage der Verpflegung: 62,00€
• 5 feste Tage der Verpflegung: 76,00€
Ein neu abgeschlossener Vertrag gilt ab dem 01.08., ist fortlaufend über das Schuljahr hinaus gültig und kann quartalsweise gekündigt werden (31.10./31.01./30.04./31.07). Die Gesamtkosten sind auf
12 Monate (01.08.-31.07.) verteilt – Schulferien, beweglichen Ferientage und sonstige unterrichts-
freie Tage wurden herausgerechnet – um damit den monatlichen Beitrag möglichst gering zu halten. Die Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung macht keine Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Entschädigung geltend.
Wichtige Information für Familien mit Berechtigung für den Erhalt von BUT-Leistungen
Erhält eine Familie Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe oder Wohngeld, so ist eine Berechtigung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz, kurz BUT, möglich. Damit kann die Mittagsver-
sorgung für das angemeldete Kind kostenfrei sein. Welche Unterlagen notwendig sind, wird bei der Online-Anmeldung mitgeteilt.



